STUDIO VOM BERG ist eine eingetragene Marke der VOM BERG Mediengruppe mit Sitz in Bad Dürrheim
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Patrick vom Berg
Luisenstraße 8
78073 Bad Dürrheim
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbereich
- Auftragsproduktionen
- Lizenz & Nutzungsrechte
- Vergütung
- Haftung
- Datenschutz
- Schlussbestimmung
Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle dem STUDIO VOM BERG erteilten Aufträge und für die Lizenzierung. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
Auftragsproduktionen
Bei Auftragsproduktionen erstellt das Studio für den Auftraggeber Bilder und Filme. Die Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch ein Angebot des Studios und dessen Annahme durch den Auftraggeber zustande.
Von den aufgenommenen Bildern und Filmen wählt das Studio die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung, sowie Postproduktion durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Weitere Zusatzleistungen des Studios wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
Bilder werden standardmäßig im Zeitraum von zwei – vier Wochen geliefert. Filme standardmäßig in vier bis sechs Wochen. Schnellere Abgaben erfordern eine „Rush-Fee“ von regulär +25% der Netto Summe laut Endrechnung.
Hat der Auftraggeber dem Studio keine ausdrücklichen und schriftlichen Weisungen hinsichtlich der exakten Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung und der filmischen Darstellung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Das Studio räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen, einschließlich des Bearbeitungsrechts, ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Das Studio hat jederzeit das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht schriftlich ausgeschlossen wurden.
Das Studio behält zu jedem Zeitpunkt die Urheberrechte an seinen Bildern und Filmen. In keinem Fall werden Urheberechte übertragen. Jegliche Vereinbarungen und Forderungen auf Übertragung sind nichtig.
Das Studio darf alle Bilder und Filme, an denen das Studio die Urheberrechte hält, selbst verwenden und veröffentlichen. Eine Nutzung als Referenz über Social Media sowie die Webseite / Internet ist jederzeit gestattet.
Beim Auftreten von Umständen, die das Ergebnis der Medienproduktion negativ beeinflussen oder die Produktion behindern / verhindern, ist das Studio nicht haftbar und muss voll bezahlt werden, wenn es sich um Umstände handelt, die das Studio nicht zu beeinflussen hat oder die in der Verantwortung des Kunden liegen.
Das betrifft vor allem folgende Situationen:
- Wetter
- Nicht erscheinende Models & Schauspieler
- Nicht erscheinende oder auffindbare zu fotografierende oder filmende Personen
- Personen, die den Anweisungen des Studios mehrfach nicht Folge leisten
- Veranstaltungen und Bühnenereigenisse, die nicht explizit mit dem Studio abgesprochen wurden
- Verschiebung von festen Terminen oder Zeitpunkten ohne schriftliche Bestätigung von Seiten des Studios
- Spontane Änderungen im Auftrag laut Angebot ohne schriftliche Bestätigung des Studios
- Nicht vom Studio abgenommene oder aufgebaute Bühnen oder Eventbeleuchtung
- Unzureichende oder nicht stattfindende nicht schriftliche Briefings
- Behinderung von Studio Personal durch den Auftraggeber, den Mitarbeitern des Auftraggebers oder der Kunden / Gäste des Auftraggebers.
Lizenz & Nutzungsrechte
Je nach Verwendung des Bildmaterials muss der Auftraggeber dem Studio die Nutzungsrechte zusätzlich abkaufen. Diese berechnen sich je nach Verwendung der Bilder in Nutzungsdauer und die Größe der Kampagne, der das Bild oder der Film ausgesetzt wird. Die aktuellen prozentualen Schlüssel sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.
Sollten die Nutzungsrechte auf der Endrechnung nicht explizit als „zeitlich unbegrenzt“ ausgewiesen sein, müssen die Nutzungsrechte der Bilder, nach Ablauf der angegeben Nutzungsdauer, erneut bezahlt werden, sofern eine weitere Nutzung stattfindet
Vergütung
Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Produktionsumfangs, so erhöht sich die Vergütung des Studios im angemessenen Umfang.
Ist das Studio für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält das Studio den Anspruch auf 50% der vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Studios.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen (Bilder & Filme) nicht gestattet.
Haftung
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
Datenschutz
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers, werden vom Studio gespeichert.
Das Studio verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen, vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.
Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Wir arbeiten nicht für Arschlöcher!